Version 1.0

Stand: 29. Oktober 2025

Diese Allgemeinen Bedingungen für Pilotkundenvereinbarungen (Version 1.0) werden dauerhaft unter dieser URL bereitgestellt. Künftige Änderungen erscheinen unter einer neuen Versionsnummer auf einer separaten Seite.

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1.

Nutzung des Produktes

1.1
Während der Pilotphase und vorbehaltlich der Bestimmungen der Vereinbarung darf der Kunde auf das Produkt zugreifen und es ausschließlich für seine Evaluierungszwecke nutzen.
1.2
Sofern das Produkt Software enthält, gewährt der Anbieter dem Kunden während der Pilotphase und vorbehaltlich der Bestimmungen der Vereinbarung eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf Systemen im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden ausschließlich für seine Evaluierungszwecke.
1.3
Der Kunde ist für sämtliche Handlungen über die Benutzerkonten sowie für die Einhaltung der Vereinbarung durch seine Benutzer verantwortlich. Der Kunde und seine Benutzer müssen ihre Passwörter und Zugangsdaten vertraulich behandeln. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er betrügerische Aktivitäten oder eine Kompromittierung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten vermutet oder feststellt.
1.4
Der Anbieter darf Kundendaten nur insoweit kopieren, anzeigen, bearbeiten und verwenden, wie dies zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung des Produkts und damit verbundener Leistungen erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit und den Inhalt der Kundeninhalte verantwortlich.
1.5
Der Kunde kann dem Anbieter freiwillig Feedback zur Verfügung stellen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erfolgt die Überlassung des Feedbacks "wie gesehen" und ohne Anspruch auf Vergütung. Der Anbieter ist berechtigt, solches Feedback uneingeschränkt und ohne Verpflichtung zu nutzen. Zusätzlich darf der Anbieter Nutzungsdaten erfassen und analysieren. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten uneingeschränkt zur Wartung, Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung seiner Produkte und Dienstleistungen zu verwenden, sofern die Daten nur aggregiert weitergegeben werden und keine Identifizierung des Kunden oder seiner Benutzer ermöglichen.
2.

Einschränkungen und Pflichten

2.1
Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde nicht (und auch keine Dritten dazu veranlassen oder ihnen gestatten)
2.1.1
den Quellcode oder zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen des Produkts rückentwickeln, dekompilieren oder anderweitig zu ermitteln versuchen (sofern geltendes Recht diese Beschränkung nicht ausdrücklich untersagt);
2.1.2
das Produkt Dritten zur Verfügung stellen, verkaufen, übertragen, unterlizenzieren, verleihen, vertreiben, vermieten oder anderweitig zugänglich machen oder deren Nutzung gestatten;
2.1.3
Eigentumshinweise oder Markenkennzeichnungen entfernen oder verändern;
2.1.4
das Produkt kopieren, modifizieren oder abgeleitete Werke daraus erstellen;
2.1.5
Sicherheits- oder Schwachstellentests durchführen, den Betrieb des Produkts stören, dessen Leistung beeinträchtigen oder Zugriffsbeschränkungen umgehen;
2.1.6
auf Konten, Daten, Informationen oder Teile des Produkts zugreifen, für die keine ausdrückliche Zugriffsberechtigung besteht;
2.1.7
das Produkt verwenden, um einen konkurrierenden Dienst oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln;
2.1.8
das Produkt in Verbindung mit Hochrisikoaktivitäten oder unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen;
2.1.9
das Produkt verwenden, um unbefugten Zugriff auf Netzwerke oder Systeme Dritter zu erlangen; oder
2.1.10
Kundendaten hochladen, bereitstellen oder anderweitig im Produkt verfügbar machen, für die der Kunde oder seine Benutzer keine ausreichenden Rechte besitzen; oder
2.1.11
das Produkt in Sanktionierten Ländern zu nutzen oder dessen Nutzung durch sanktionierte Personen oder Organisationen zu ermöglichen.
2.2
Die Nutzung des Produkts muss stets im Einklang mit der Dokumentation und etwaigen Nutzungsbeschränkungen erfolgen.
2.3
Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zum Produkt vorübergehend sperren, wenn
2.3.1
eine Gebühr vereinbart wurde und ein unbestrittener, überfälliger Zahlungsbetrag länger als 30 Tage offen ist;
2.3.2
der Kunde gegen Abschnitt 1 verstößt; oder
2.3.3
der Kunde das Produkt in einer Weise nutzt, die gegen diese Vereinbarung verstößt oder das Produkt bzw. Dritte wesentlich beeinträchtigt.
3.

Gebühren

3.1
Sofern auf dem Auftragsformular Gebühren vereinbart sind, stellt der Anbieter diese im Voraus in Rechnung oder belastet bei vereinbartem automatischem Zahlungsprozess das hinterlegte Zahlungsmittel direkt. Der Kunde ermächtigt den Anbieter zu allen derartigen Belastungen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern er nicht fristgerecht leistet. Gebühren sind nicht erstattungsfähig, mit Ausnahme der anteiligen Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren im Rahmen bestimmter in der Vereinbarung vorgesehener Kündigungsrechte.
3.2
Bei Einwänden gegen in Rechnung gestellte oder abgebuchte Gebühren muss der Kunde den Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder Abbuchung informieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle unstrittigen Beträge fristgerecht zu bezahlen.
3.3
Sämtliche indirekten Steuern und Umsatzsteuern, welche auf die Zahlung der Gebühr anfallen, werden vom Kunden getragen.
4.

Laufzeit und Beendigung

4.1
Die Vereinbarung beginnt und läuft gemäß den Angaben im Auftragsformular und endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, sofern sie nicht früher nach den Bestimmungen der Vereinbarung beendet wird.
4.2
Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
4.2.1
über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird und der betreffende Antrag nicht innerhalb angemessener Frist als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird;
4.2.2
die andere Partei wesentliche Pflichten aus der Vereinbarung trotz schriftlicher Abmahnung schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
4.2.3
die andere Partei durch Verschmelzung, Übernahme oder sonstigen Kontrollwechsel ihre rechtliche oder wirtschaftliche Eigenständigkeit in einer Weise verändert, die die berechtigten Interessen der kündigenden Partei wesentlich beeinträchtigt;
4.2.4
die andere Partei eine nicht behebbare wesentliche Pflichtverletzung aus der Vereinbarung begeht;
4.2.5
eine Gebühr vereinbart wurde und der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug bleibt.
4.3
Mit der Beendigung der Vereinbarung enden automatisch alle darauf beruhenden Rechte und Pflichten der Parteien. Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung:
4.3.1
erlischt das Nutzungsrecht des Kunden am Produkt,
4.3.2
löscht der Anbieter auf Anfrage des Kunden innerhalb von 60 Tagen alle Kundendaten,
4.3.3
gibt jede empfangende Partei vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei zurück oder vernichtet sie, und
4.4
Bestimmungen der Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus Wirkung entfalten, bleiben bestehen. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zu Nutzung des Produktes, Einschränkungen und Pflichten, Rechtsvorbehalt, Gewährleistungsausschluss, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse, Vertraulichkeit und Datenschutz. Erhält eine Partei vertrauliche Informationen im Rahmen üblicher Sicherungs- oder Aufbewahrungsverfahren, so gelten die entsprechenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen weiterhin.
5.

Rechtsvorbehalt

5.1
Der Anbieter behält sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, an dem Produkt, der zugrunde liegenden Software, der Dokumentation sowie allen damit verbundenen Materialien.
5.2
Der Kunde erhält ausschließlich das in der Vereinbarung ausdrücklich eingeräumte, einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das Produkt während der Pilotphase ausschließlich für seine Evaluierungszwecke und gemäß deren Bestimmungen zu nutzen.
5.3
Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software selbst, werden nicht eingeräumt.
5.4
Der Kunde behält sämtliche Rechte, Eigentums- und Nutzungsansprüche an den Kundendaten. Der Anbieter darf Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung und Wartung des Produkts sowie zur Analyse und Verbesserung des Produkts verwenden.
6.

Gewährleistung

6.1
Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass das Produkt stets sicher, fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen funktioniert. Das Produkt wird im Ist-Zustand und nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Der Anbieter schließt sämtliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Zusicherungen aus, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentums und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Diese Ausschlüsse gelten im gesetzlich zulässigen Umfang.
7.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

7.1
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
7.2
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus der Vereinbarung und begrenzt auf den vereinbarungstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
7.4
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung des Produktes durch den Anbieter resultieren, soweit diese Ansprüche nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Anbieters beruhen.
7.5
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sofern er den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse informiert und angemessene Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen ergreift.
8.

Inhalte Dritter

8.1
Das Produkt kann dem Kunden unter Umständen ermöglichen, sich mit Websites, Plattformen, Inhalten, Produkten, Dienstleistungen oder Informationen Dritter (nachfolgend "Inhalte Dritter") zu verknüpfen, Kundendaten an Inhalte Dritter zu übermitteln oder auf Inhalte Dritter zuzugreifen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Inhalte Dritter und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Zugangs- und Nutzungsbedingungen von Inhalten Dritter. Sofern der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung des Produktes im Auftrag des Kunden auf Inhalte Dritter zugreift oder diese nutzt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Zugriff oder die Nutzung, einschließlich durch vom Kunden bereitgestellte Passwörter, Zugangsdaten oder Token, gemäß den jeweiligen Zugangs- und Nutzungsbedingungen zulässig ist. Wenn der Kunde Kundendaten oder Inhalte Dritter vom Produkt an Inhalte Dritter oder an andere Standorte überträgt oder übertragen lässt, gilt diese Übertragung als Handlung des Kunden und nicht des Anbieters.
8.2
Inhalte Dritter, die der Anbieter zugänglich macht, werden "wie besehen" und "in der vorhandenen Form" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter nicht für Inhalte Dritter verantwortlich ist und nicht verpflichtet ist, diese zu prüfen, zu überwachen oder zu korrigieren. Der Anbieter schließt jegliche Haftung für oder im Zusammenhang mit Inhalten Dritter aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.3
Der Kunde erkennt an, dass (a) die Beschaffenheit, der Typ, die Qualität und die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter sich während der Pilotphase jederzeit ändern können und (b) Funktionen des Produktes, die mit Inhalten Dritter interagieren, von der fortwährenden Verfügbarkeit dieser Inhalte Dritter oder APIs abhängen. Der Anbieter ist berechtigt, das Produkt aufgrund von Änderungen oder der Nichtverfügbarkeit von Inhalten Dritter oder APIs zu aktualisieren, zu modifizieren oder anzupassen. Falls ein Dritter seine Inhalte Dritter oder APIs nach Einschätzung des Anbieters, die in seinem alleinigen Ermessen liegt, nicht mehr zu angemessenen Bedingungen für das Produkt bereitstellt, kann der Anbieter den Zugriff auf diese Inhalte Dritter ohne Haftung gegenüber dem Kunden einstellen. Änderungen oder die Nichtverfügbarkeit von Inhalten Dritter oder APIs während der Pilotphase berechtigen den Kunden nicht zu einer Erstattung, Servicegutschrift oder sonstigen Entschädigungen
9.

Vertraulichkeit

9.1
Die Empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln, sie Dritten nicht zugänglich zu machen und sie mit mindestens derselben Sorgfalt zu schützen, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art schützt, jedoch keinesfalls mit weniger als einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab.
9.2
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (a) die der Empfangenden Partei bereits vor Offenlegung ohne Vertraulichkeitsverpflichtung nachweislich bekannt waren, (b) die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden, (c) die die Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhält oder (d) die die Empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der Offenliegenden Partei selbst entwickelt hat.
9.3
Sollte die Empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter gesetzlich oder durch behördliche bzw. gerichtliche Anordnung zur Offenlegung Vertraulicher Informationen verpflichtet sein, wird sie
9.3.1
die Offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich per E-Mail darüber informieren und sie auf Verlangen dabei unterstützen, die Vertraulichen Informationen zu schützen oder gerichtliche Schutzmaßnahmen zu erwirken; und
9.3.2
ausschließlich die Vertraulichen Informationen offenlegen, zu deren Offenlegung sie gesetzlich verpflichtet ist, und sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass diese Informationen weiterhin im Einklang mit der Vereinbarung behandelt werden.
9.4
Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei nur an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder externe Berater (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) weitergeben, sofern und in dem Umfang dies zur Durchführung der Vereinbarung oder zu internen Prüfungs- oder Berichtszwecken erforderlich ist. Die Weitergabe ist nur zulässig, wenn diese Personen oder Organisationen entweder bereits kraft Gesetzes, durch Arbeitsvertrag oder durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet sind, oder sie im Vorfeld der Offenlegung schriftlich zur Vertraulichkeit entsprechend der Vereinbarung verpflichtet werden. Die Empfangende Partei haftet für die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch diese Personen oder Organisationen.
10.

Datenschutz

10.1
Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird er diese ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und nur im erforderlichen Umfang verarbeiten. Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (nachfolgend gemeinsam "Anwendbares Datenschutzrecht") einzuhalten.
10.2
Vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO dem Stand der Technik entsprechen und geeignet sind, personenbezogene Daten vor Verlust, Zugriff durch Unbefugte sowie sonstigen rechtswidrigen Verarbeitungen zu schützen.
10.3
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist nur zulässig, wenn hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO gewährleistet ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, falls Risiken für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter oder bei Datenübermittlungen in Drittstaaten erkennbar werden.
10.4
Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Anbieter sämtliche personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet wurden, nach dessen Wahl unverzüglich zu löschen, zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten. Auf Verlangen des Kunden hat der Anbieter dies in Textform zu bestätigen.
10.5
Der Anbieter verpflichtet sich ferner, seine Mitarbeiter sowie etwaig eingesetzte Subunternehmer schriftlich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Anwendbaren Datenschutzrechts zu verpflichten.
11.

Abtretung und Übertragung

11.1
Eine Abtretung von Rechten oder die Übertragung der Vereinbarung sowie der daraus resultierenden Rechte und Pflichten durch eine Partei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
11.2
Davon ausgenommen ist eine Übertragung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Verschmelzung, einem Kontrollwechsel oder dem Verkauf sämtlicher oder wesentlicher Vermögenswerte oder Geschäftsanteile der übertragenden Partei, sofern diese die andere Partei hierüber unverzüglich in Textform informiert. Eine ohne erforderliche Zustimmung vorgenommene Abtretung oder Übertragung ist unwirksam.
12.

Sonstiges

12.1
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von dessen Firmennamen und Logo in Präsentationen, Referenzlisten sowie auf seiner Website oder in anderen Marketingmaterialien als Nutzer seiner Produkte und Dienstleistungen zu benennen. Eine darüberhinausgehende werbliche oder öffentliche Bezugnahme auf den Kunden erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
12.2
Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von allen Parteien unterzeichnet werden. Dies gilt ebenfalls für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
13.

Schlussbestimmungen

13.1
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
13.2
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung ist der Sitz des Anbieters.
13.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung einschließlich ihrer Wirksamkeit ist der Sitz des Anbieters.
13.4
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung zu vereinbaren.
13.5
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise unklar oder lückenhaft sein, so ist die Auslegung oder Ergänzung in einer Weise vorzunehmen, die dem Geist, dem Inhalt und dem Zweck der Vereinbarung am besten entspricht.
14.

Definitionen

14.1

"API" bezeichnet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die es dem Produkt oder verbundenen Systemen ermöglicht, mit anderen Softwareanwendungen, Plattformen oder Diensten, einschließlich Inhalten Dritter, zu interagieren, Daten auszutauschen oder Funktionen bereitzustellen.

14.2

"Benutzer" bezeichnet jede Person, die das Produkt im Namen des Kunden oder über das Konto des Kunden verwendet.

14.3

"Dokumentation" bezeichnet Nutzungsanleitungen und Benutzerunterlagen für das Produkt oder die Software, die vom Anbieter bereitgestellt werden.

14.4

"DSGVO" bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, wie sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch nationales Recht umgesetzt ist.

14.5

"Empfangende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei erhält.

14.6

"Feedback" bezeichnet Vorschläge, Rückmeldungen oder Kommentare zum Produkt oder zu damit verbundenen Angeboten.

14.7

"Gebühren" bezeichnet die im Auftragsformular beschriebenen Gebühren.

14.8

"Höhere Gewalt" ist ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, das nicht durch angemessene Maßnahmen verhindert oder abgeschwächt werden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Terrorakte oder Internetausfälle).

14.9

"Inhalte Dritter" bezeichnet Websites, Plattformen, Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Informationen Dritter.

14.10

"Kundendaten" bezeichnet alle Inhalte, Daten oder Informationen, die der Kunde oder seine Benutzer in das Produkt einstellen, hochladen oder anderweitig im Rahmen der Nutzung des Produktes bereitstellen.

14.11

"Nutzungsdaten" sind Daten und Informationen über Bereitstellung, Nutzung und Leistung des Produktes und verwandter Angebote, basierend auf der Nutzung durch den Kunden.

14.12

"Offenlegende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen an die andere Partei übermittelt.

14.13

"Pilotphase" bezeichnet den im Auftragsformular angegebenen Zeitraum, in dem der Kunde das Produkt zu Evaluierungszwecken nutzen darf.

14.14

"Produkt" bezeichnet das im Auftragsformular bezeichnete Produkt.

14.15

"Sanktionierte Länder" sind jene Länder oder Regionen, in die bzw. aus denen laut anwendbaren Gesetzen grundsätzlich keine Waren, Dienstleistungen oder Gelder exportiert oder importiert werden dürfen.

14.16

"Software" bezeichnet die clientseitige Software oder Anwendung, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde diese als Teil des Produktes installieren, herunterladen (sei es auf ein Gerät oder in einem Browser) oder ausführen kann.

14.17

"Verbundenes Unternehmen" ist ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.

14.18

"Vertrauliche Informationen" sind Informationen jeglicher Art, die von der Offenlegenden Partei vor oder nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Vereinbarung gegenüber der Empfangenden Partei offengelegt werden und entweder ausdrücklich als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet sind oder ihrer Natur und den Umständen nach vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen auch die Existenz der Vereinbarung. Nicht-öffentliche Informationen über das Produkt gelten als vertrauliche Informationen des Anbieters.

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