Version 1.0

Stand: 21. Oktober 2025

Diese Allgemeinen Bedingungen für Cloud-Service-Vereinbarungen (Version 1.0) werden dauerhaft unter dieser URL bereitgestellt. Künftige Änderungen erscheinen unter einer neuen Versionsnummer auf einer separaten Seite.

Mehr zur Cloud-Service-Vereinbarung
1.

Nutzung der Services

1.1

Während des Abonnementzeitraums und vorbehaltlich der Bestimmungen der Vereinbarung darf der Kunde (a) auf den Cloud Service zugreifen und ihn nutzen sowie (b) die enthaltene Software und Dokumentation nur insoweit kopieren und verwenden, wie dies zur Nutzung des Cloud Services erforderlich ist. Die Nutzung ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt. Schließt ein verbundenes Unternehmen des Kunden mit dem Anbieter eine separate Vereinbarung ab, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen. Der Anbieter haftet gegenüber dem verbundenen Unternehmen unmittelbar, während der Kunde keine Verantwortung für dessen Vereinbarung übernimmt.

1.2
Sofern technischer Support vereinbart ist, erbringt der Anbieter diesen gemäß den Angaben im Auftragsformular.
1.3
Der Kunde ist für sämtliche Handlungen über die Benutzerkonten sowie für die Einhaltung der Vereinbarung durch seine Benutzer verantwortlich. Der Kunde und seine Benutzer müssen ihre Passwörter und Zugangsdaten vertraulich behandeln. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er betrügerische Aktivitäten oder eine Kompromittierung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten vermutet oder feststellt.
1.4
Der Kunde kann dem Anbieter freiwillig Feedback zur Verfügung stellen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erfolgt die Überlassung des Feedbacks "wie gesehen" und ohne Anspruch auf Vergütung. Der Anbieter ist berechtigt, solches Feedback uneingeschränkt und ohne Verpflichtung zu nutzen. Zusätzlich darf der Anbieter Nutzungsdaten erfassen und analysieren. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten uneingeschränkt zur Wartung, Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung seiner Produkte und Dienstleistungen zu verwenden, sofern die Daten nur aggregiert weitergegeben werden und keine Identifizierung des Kunden oder seiner Nutzer ermöglichen.
1.5
Der Anbieter darf Kundendaten nur insoweit kopieren, anzeigen, bearbeiten und verwenden, wie dies zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung des Produkts und damit verbundener Leistungen erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit und den Inhalt der Kundeninhalte verantwortlich.
2.

Einschränkungen und Pflichten

2.1
Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde nicht (und auch keine Dritten dazu veranlassen oder ihnen gestatten)
2.1.1
den Quellcode oder zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen des Produkts rückentwickeln, dekompilieren oder anderweitig zu ermitteln versuchen (sofern geltendes Recht diese Beschränkung nicht ausdrücklich untersagt);
2.1.2
das Produkt Dritten zur Verfügung stellen, verkaufen, übertragen, unterlizenzieren, verleihen, vertreiben, vermieten oder anderweitig zugänglich machen oder deren Nutzung gestatten;
2.1.3
Eigentumshinweise oder Markenkennzeichnungen entfernen oder verändern;
2.1.4
das Produkt kopieren, modifizieren oder abgeleitete Werke daraus erstellen;
2.1.5
Sicherheits- oder Schwachstellentests durchführen, den Betrieb des Produkts stören, dessen Leistung beeinträchtigen oder Zugriffsbeschränkungen umgehen;
2.1.6
auf Konten, Daten, Informationen oder Teile des Produkts zugreifen, für die keine ausdrückliche Zugriffsberechtigung besteht;
2.1.7
das Produkt verwenden, um einen konkurrierenden Dienst oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln;
2.1.8
das Produkt in Verbindung mit Hochrisikoaktivitäten oder unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen;
2.1.9
das Produkt verwenden, um unbefugten Zugriff auf Netzwerke oder Systeme Dritter zu erlangen; oder
2.1.10
Kundendaten hochladen, bereitstellen oder anderweitig im Cloud Service verfügbar machen, für die der Kunde oder seine Benutzer keine ausreichenden Rechte besitzen.
2.2
Die Nutzung des Produkts muss stets im Einklang mit der Dokumentation und etwaigen Nutzungsbeschränkungen erfolgen.
2.3
Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zum Produkt vorübergehend sperren, wenn
2.3.1
ein unbestrittener, überfälliger Zahlungsbetrag länger als 30 Tage offen ist;
2.3.2
der Kunde gegen Abschnitt 1.1 verstößt; oder
2.3.3
der Kunde das Produkt in einer Weise nutzt, die gegen diese Vereinbarung verstößt oder das Produkt bzw. Dritte wesentlich beeinträchtigt.
3.

Vergütung und Zahlung

3.1
Sofern auf dem Auftragsformular keine andere Währung angegeben ist, verstehen sich alle Gebühren in Euro und ohne Steuern. Mit Ausnahme der anteiligen Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren im Rahmen bestimmter in der Vereinbarung vorgesehener Kündigungsrechte sind Gebühren nicht erstattungsfähig.
3.2
Sofern eine Rechnungsstellung vereinbart ist, stellt der Anbieter dem Kunden nutzungsabhängige Gebühren nachträglich und alle übrigen Gebühren im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern sie dem Kunden unverzüglich nach Ausstellung zugehen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zahlungseingang auf dem vom Anbieter benannten Konto. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern er nicht fristgerecht leistet.
3.3
Sofern ein automatischer Zahlungsprozess vereinbart ist, belastet der Anbieter die hinterlegte Kreditkarte, Debitkarte oder ein anderes Zahlungsmittel automatisch mit den fälligen Gebühren. Der Kunde ermächtigt den Anbieter zu allen derartigen Belastungen. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Kopie der Rechnungen oder eine Transaktionsübersicht zur Verfügung.
3.4
Hat der Kunde berechtigte und nach Treu und Glauben bestehende Einwände gegen in Rechnung gestellte oder abgebuchte Gebühren, muss er den Anbieter vor Fälligkeit der Zahlung oder innerhalb von 30 Tagen nach einer automatischen Abbuchung über die Streitigkeit informieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle unstrittigen Beträge fristgerecht zu bezahlen. Die Parteien werden sich bemühen, die Streitigkeit innerhalb von 15 Tagen nach Mitteilung einvernehmlich zu klären. Kommt innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande, steht es jeder Partei frei, die ihr nach der Vereinbarung oder nach geltendem Recht zustehenden Rechtsmittel zu ergreifen.
3.5
Sämtliche indirekten Steuern und Umsatzsteuern, welche auf die Zahlung der Gebühr anfallen, werden vom Kunden getragen.
4.

Laufzeit und Beendigung

4.1
Die Vereinbarung beginnt am Bestelldatum, läuft über den Abonnementzeitraum und verlängert sich automatisch um weitere Abonnementzeiträume, sofern nicht eine Partei der anderen Partei unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Nichtverlängerung mitteilt.
4.2
Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
4.2.1
über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird und der betreffende Antrag nicht innerhalb angemessener Frist als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird;
4.2.2
die andere Partei wesentliche Pflichten aus der Vereinbarung trotz schriftlicher Abmahnung schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
4.2.3
die andere Partei durch Verschmelzung, Übernahme oder sonstigen Kontrollwechsel ihre rechtliche oder wirtschaftliche Eigenständigkeit in einer Weise verändert, die die berechtigten Interessen der kündigenden Partei wesentlich beeinträchtigt;
4.2.4
die andere Partei eine nicht behebbare wesentliche Pflichtverletzung aus der Vereinbarung begeht;
4.2.5
der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug bleibt.
4.3
Mit der Beendigung der Vereinbarung enden automatisch alle darauf beruhenden Rechte und Pflichten der Parteien. Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung:
4.3.1
erlischt das Nutzungsrecht des Kunden am Cloud Service,
4.3.2
löscht der Anbieter auf Anfrage des Kunden innerhalb von 60 Tagen alle Kundendaten,
4.3.3
gibt jede empfangende Partei vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei zurück oder vernichtet sie, und
4.3.4
stellt der Anbieter dem Kunden eine Schlussrechnung über alle bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Gebühren aus, die der Kunde gemäß dem Abschnitt 3 begleicht.
4.4
Bestimmungen der Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus Wirkung entfalten, bleiben bestehen. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zu Zahlungen, Haftungsbeschränkung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechteeinräumung, Gewährleistungsausschluss und Streitbeilegung. Erhält eine Partei vertrauliche Informationen im Rahmen üblicher Sicherungs- oder Aufbewahrungsverfahren, so gelten die entsprechenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen weiterhin.
5.

Rechtsvorbehalt

5.1
Der Anbieter behält sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, an dem Cloud Service, der zugrunde liegenden Software, der Dokumentation sowie allen damit verbundenen Materialien.
5.2
Der Kunde erhält ausschließlich das in der Vereinbarung ausdrücklich eingeräumte, einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Cloud Service während der Laufzeit der Vereinbarung ausschließlich zu eigenen Geschäftszwecken und gemäß deren Bestimmungen zu nutzen.
5.3
Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software selbst, werden nicht eingeräumt.
5.4
Der Kunde behält sämtliche Rechte, Eigentums- und Nutzungsansprüche an den Kundendaten. Der Anbieter darf Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung und Wartung des Cloud Services sowie zur Analyse und Verbesserung des Cloud Services verwenden.
6.

Service-Level-Vereinbarung

6.1
Sofern eine Zielverfügbarkeit vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den Cloud Service mit mindestens dieser Zielverfügbarkeit bereitzustellen. Die Zielverfügbarkeit wird jeden Kalendermonat berechnet, indem von den verfügbaren Minuten die Ausfallminuten abgezogen und das Ergebnis durch die verfügbaren Minuten geteilt wird. Für Zeiträume, die nur einen Teil eines Kalendermonats umfassen, erfolgt die Berechnung anteilig.
6.2
Der Anbieter ist berechtigt, den Cloud Service für Wartungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen (nachfolgend "Geplante Ausfallzeiten"). Der Anbieter wird den Kunden über geplante Ausfallzeiten gemäß den im Auftragsformular angegebenen Vorlaufzeiten in Textform (z. B. per E-Mail oder Mitteilung im Cloud Service) informieren. Sofern ein regelmäßiges Wartungsfenster vereinbart ist, finden Wartungsarbeiten während der im Auftragsformular angegebenen Zeiten statt. Während dieser Wartungszeiten kann die Verfügbarkeit des Cloud Services eingeschränkt oder ausgesetzt sein. Geplante Ausfallzeiten gelten nicht als Ausfall im Sinne der Zielverfügbarkeit.
6.3
Sofern eine Zielreaktionszeit vereinbart ist, wird der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, auf Supportanfragen, die über den vereinbarten Support-Kanal eingehen, innerhalb der Zielreaktionszeit zu antworten. Die Reaktionszeit wird als Zeitraum zwischen dem Eingang der Supportanfrage über den Support-Kanal und der ersten Bestätigung durch den Anbieter oder einen Support-Mitarbeiter berechnet. Eine automatisierte Eingangsbestätigung gilt nicht als Bestätigung im Sinne der Vereinbarung.
6.4
Sofern eine Zielverfügbarkeit vereinbart ist und die Verfügbarkeit des Cloud Services unter die Zielverfügbarkeit fällt, hat der Kunde Anspruch auf eine Verfügbarkeitsgutschrift. Sofern eine Zielreaktionszeit vereinbart ist und weder der Anbieter noch ein Support-Mitarbeiter des Anbieters eine über den Support-Kanal eingereichte Support-Anfrage innerhalb der Zielreaktionszeit bestätigt, hat der Kunde Anspruch auf eine Reaktionszeitgutschrift. Servicegutschriften werden ausschließlich mit künftigen Gebühren für den Cloud Service verrechnet.
6.5
Der Kunde muss den Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem eine Servicegutschrift entstanden ist, schriftlich benachrichtigen; andernfalls verfällt der Anspruch. Bei einer Verfügbarkeitsgutschrift hat der Kunde Zeiträume und Umstände der Nichtverfügbarkeit mitzuteilen und auf Anforderung weitere Nachweise zu erbringen. Bei einer Reaktionszeitgutschrift hat der Kunde den Zeitpunkt und die Art der Kontaktaufnahme anzugeben. Kann der Anbieter anhand interner Überwachungssysteme die geltend gemachte Nichtverfügbarkeit oder die verzögerte Reaktion verifizieren, wird die entsprechende Gutschrift dem Kundenkonto zur Verrechnung mit einer zukünftigen Rechnung gutgeschrieben.
6.6
Servicegutschriften sind nicht in Geldbeträge umwandelbar, nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Pro Abonnementzeitraum sind Servicegutschriften auf maximal 8% der Gebühren für den Cloud Service begrenzt. Servicegutschriften verfallen bei Beendigung der Vereinbarung.
6.7
Unterschreitet die Verfügbarkeit des Cloud Services die Zielverfügbarkeit in zwei von drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und hat der Kunde dies jeweils fristgerecht gerügt, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter unverzüglich außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für den verbleibenden Abonnementzeitraum.
7.

Gewährleistung

7.1
Der Anbieter sichert zu, dass der Cloud Service während des Abonnementzeitraums im Wesentlichen die in der Vereinbarung oder den zugehörigen Dokumentationen beschriebenen Funktionalitäten bereitstellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Anbieter gewährleistet nicht (a) die fehler- oder unterbrechungsfreie Bereitstellung des Cloud Services oder die Behebung aller Fehler, (b) die Funktion des Cloud Services in Kombination mit Inhalten, Anwendungen, Hardware, Software, Systemen oder Daten, die nicht vom Anbieter stammen, oder (c) die Erfüllung spezifischer Anforderungen, Spezifikationen oder Erwartungen des Kunden, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich in der Vereinbarung vereinbart. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter die Datenübermittlung über Kommunikationsmittel wie das Internet nicht kontrolliert und dass der Cloud Service Einschränkungen, Verzögerungen oder anderen Problemen ausgesetzt sein kann, die bei der Nutzung solcher Kommunikationsmittel auftreten.
7.2
Tritt eine Leistungsstörung oder ein wesentlicher funktionaler Mangel des Cloud Services auf, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, schriftlich gegenüber dem Anbieter zu rügen und die tatsächlichen Umstände der Leistungsstörung oder des Mangels hinreichend darzulegen. Haben Sie zu demselben Fall bereits eine Service Request gestellt, müssen Sie die entsprechende Service-Nummer angeben. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, sind Ansprüche wegen der jeweiligen Leistungsstörung oder des Mangels ausgeschlossen.
7.3
Auf eine Rüge hin ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter eine angemessene Frist zur Behebung der Leistungsstörung oder des Mangels zu gewähren. Gelingt dies im Wesentlichen, gilt die Pflichtverletzung als behoben. Kann die Leistungsstörung oder der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung mit einer angemessenen Auslauffrist außerordentlich zu kündigen. Sämtliche Ansprüche wegen Leistungsstörungen oder Mängeln verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem diese erstmals gerügt wurden oder hätten gerügt werden müssen.
8.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

8.1
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
8.2
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus der Vereinbarung und begrenzt auf den vereinbarungstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung des Cloud Services durch den Anbieter resultieren, soweit diese Ansprüche nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Anbieters beruhen.
8.5
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sofern er den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse informiert und angemessene Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen ergreift.
9.

Inhalte Dritter

9.1
Der Cloud Service kann dem Kunden unter Umständen ermöglichen, sich mit Inhalten Dritter zu verknüpfen, Kundendaten an Inhalte Dritter zu übermitteln oder auf Inhalte Dritter zuzugreifen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Inhalte Dritter und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Zugangs- und Nutzungsbedingungen von Inhalten Dritter. Sofern der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung des Cloud Services im Auftrag des Kunden auf Inhalte Dritter zugreift oder diese nutzt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass dieser Zugriff oder diese Nutzung, einschließlich durch vom Kunden bereitgestellte Passwörter, Zugangsdaten oder Token, gemäß den jeweiligen Zugangs- und Nutzungsbedingungen zulässig ist. Wenn der Kunde Kundendaten oder Inhalte Dritter vom Cloud Service an Inhalte Dritter oder an andere Standorte überträgt oder übertragen lässt, gilt diese Übertragung als Handlung des Kunden und nicht des Anbieters.
9.2
Inhalte Dritter, die der Anbieter zugänglich macht, werden "wie besehen" und "in der vorhandenen Form" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter nicht für Inhalte Dritter verantwortlich ist und nicht verpflichtet ist, diese zu prüfen, zu überwachen oder zu korrigieren. Der Anbieter schließt jegliche Haftung für oder im Zusammenhang mit Inhalten Dritter aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.3
Der Kunde erkennt an, dass (a) die Beschaffenheit, der Typ, die Qualität und die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter sich während des Abonnementzeitraums jederzeit ändern können und (b) Funktionen des Cloud Services, die mit Inhalten Dritter interagieren, von der fortwährenden Verfügbarkeit dieser Inhalte Dritter oder APIs abhängen. Der Anbieter ist berechtigt, den Cloud Service aufgrund von Änderungen oder der Nichtverfügbarkeit von Inhalten Dritter oder APIs zu aktualisieren, zu modifizieren oder anzupassen. Falls ein Dritter seine Inhalte Dritter oder APIs nach Einschätzung des Anbieters, die in seinem alleinigen Ermessen liegt, nicht mehr zu angemessenen Bedingungen für den Cloud Service bereitstellt, kann der Anbieter den Zugriff auf diese Inhalte Dritter ohne Haftung gegenüber dem Kunden einstellen. Änderungen oder die Nichtverfügbarkeit von Inhalten Dritter oder APIs während des Abonnementzeitraums berechtigen den Kunden nicht zu einer Erstattung, Servicegutschrift oder sonstigen Entschädigungen und beeinträchtigen nicht die Verpflichtungen des Kunden gemäß der Vereinbarung.
10.

KI- und Machine-Learning

10.1
Sofern im Auftragsformular vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden erzeugte Nutzungsdaten zur Entwicklung, zum Training oder zur Optimierung von KI- und Machine-Learning-Modellen zu verwenden, die Bestandteil der Produkte und Dienste des Anbieters (einschließlich Komponenten Dritter) sind. Voraussetzung hierfür ist, dass (a) die Daten in aggregierter Form vorliegen und (b) der Anbieter diese zuvor mittels angemessener und dem Stand der Technik entsprechender Maßnahmen anonymisiert hat.
10.2
Die Verpflichtungen des Anbieters zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen bleiben hiervon unberührt. Aufgrund der Eigenschaften von KI- und Machine-Learning-Technologien kann es vorkommen, dass hierdurch erzeugte Inhalte unvollständig oder fehlerhaft sind. Diese Technologien ersetzen keine menschliche Überprüfung.
11.

Vertraulichkeit

11.1
Die Empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln, sie Dritten nicht zugänglich zu machen und sie mit mindestens derselben Sorgfalt zu schützen, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art schützt, jedoch keinesfalls mit weniger als einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab.
11.2
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (a) die der Empfangenden Partei bereits vor Offenlegung ohne Vertraulichkeitsverpflichtung nachweislich bekannt waren, (b) die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden, (c) die die Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhält oder (d) die die Empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der Offenliegenden Partei selbst entwickelt hat.
11.3
Sollte die Empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter gesetzlich oder durch behördliche bzw. gerichtliche Anordnung zur Offenlegung Vertraulicher Informationen verpflichtet sein, wird sie
11.3.1
die Offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich per E-Mail darüber informieren und sie auf Verlangen dabei unterstützen, die Vertraulichen Informationen zu schützen oder gerichtliche Schutzmaßnahmen zu erwirken; und
11.3.2
ausschließlich die Vertraulichen Informationen offenlegen, zu deren Offenlegung sie gesetzlich verpflichtet ist, und sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass diese Informationen weiterhin im Einklang mit der Vereinbarung behandelt werden.
11.4
Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei nur an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder externe Berater (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) weitergeben, sofern und in dem Umfang dies zur Durchführung der Vereinbarung oder zu internen Prüfungs- oder Berichtszwecken erforderlich ist. Die Weitergabe ist nur zulässig, wenn diese Personen oder Organisationen entweder bereits kraft Gesetzes, durch Arbeitsvertrag oder durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet sind, oder sie im Vorfeld der Offenlegung schriftlich zur Vertraulichkeit entsprechend der Vereinbarung verpflichtet werden. Die Empfangende Partei haftet für die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch diese Personen oder Organisationen.
12.

Datenschutz

12.1
Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird er diese ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und nur im erforderlichen Umfang verarbeiten. Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (nachfolgend gemeinsam "Anwendbares Datenschutzrecht") einzuhalten.
12.2
Vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO dem Stand der Technik entsprechen und geeignet sind, personenbezogene Daten vor Verlust, Zugriff durch Unbefugte sowie sonstigen rechtswidrigen Verarbeitungen zu schützen.
12.3
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist nur zulässig, wenn hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO gewährleistet ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, falls Risiken für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter oder bei Datenübermittlungen in Drittstaaten erkennbar werden.
12.4
Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Anbieter sämtliche personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet wurden, nach dessen Wahl unverzüglich zu löschen, zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten. Auf Verlangen des Kunden hat der Anbieter dies in Textform zu bestätigen.
12.5
Der Anbieter verpflichtet sich ferner, seine Mitarbeitender sowie etwaig eingesetzte Subunternehmer schriftlich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Anwendbaren Datenschutzrechts zu verpflichten.
13.

Abtretung und Übertragung

13.1
Eine Abtretung von Rechten oder die Übertragung der Vereinbarung sowie der daraus resultierenden Rechte und Pflichten durch eine Vertragspartei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.
13.2
Davon ausgenommen ist eine Übertragung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Verschmelzung, einem Kontrollwechsel oder dem Verkauf sämtlicher oder wesentlicher Vermögenswerte oder Geschäftsanteile der übertragenden Partei, sofern diese die andere Partei hierüber unverzüglich in Textform informiert. Eine ohne erforderliche Zustimmung vorgenommene Abtretung oder Übertragung ist unwirksam.
14.

Sonstiges

14.1
Sofern der Anbieter dem Kunden Zugang zu einer Beta-Version der Software gewährt, erfolgt die Bereitstellung ausschließlich "wie besehen" und ohne jegliche Gewährleistung. Der Kunde erkennt an, dass Beta-Versionen experimentellen Charakter haben und vom Anbieter jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden können.
14.2
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von dessen Firmennamen und Logo in Präsentationen, Referenzlisten sowie auf seiner Website oder in anderen Marketingmaterialien als Nutzer seiner Produkte und Dienstleistungen zu benennen. Eine darüberhinausgehende werbliche oder öffentliche Bezugnahme auf den Kunden erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
14.3
Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von allen Parteien unterzeichnet werden. Dies gilt ebenfalls für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
15.

Schlussbestimmungen

15.1
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
15.2
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung ist der Sitz des Anbieters.
15.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung einschließlich ihrer Wirksamkeit ist der Sitz des Anbieters.
15.4
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung zu vereinbaren.
15.5
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise unklar oder lückenhaft sein, so ist die Auslegung oder Ergänzung in einer Weise vorzunehmen, die dem Geist, dem Inhalt und dem Zweck der Vereinbarung am besten entspricht.
16.

Definitionen

16.1

"API" bezeichnet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die es dem Cloud Service oder verbundenen Systemen ermöglicht, mit anderen Softwareanwendungen, Plattformen oder Diensten, einschließlich Inhalten Dritter, zu interagieren, Daten auszutauschen oder Funktionen bereitzustellen.

16.2

"Beta-Version" bezeichnet eine frühe oder Vorabversion des Produktes, die als Beta oder ähnlich gekennzeichnet ist, oder eine Version, die nicht allgemein verfügbar ist.

16.3

"Dienstleistungen" sind die in der Vereinbarung beschriebenen Unterstützungs- und Wartungsleistungen.

16.4

"Dokumentation" bezeichnet Nutzungsanleitungen und Benutzerunterlagen für den Cloud Service oder die Software, die vom Anbieter bereitgestellt werden.

16.5

"DSGVO" bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, wie sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch nationales Recht umgesetzt ist.

16.6

"Empfangende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei erhält.

16.7

"Feedback" bezeichnet Vorschläge, Rückmeldungen oder Kommentare zum Produkt oder zu damit verbundenen Angeboten.

16.8

"Höhere Gewalt" ist ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, das nicht durch angemessene Maßnahmen verhindert oder abgeschwächt werden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Terrorakte oder Internetausfälle).

16.9

"Inhalte Dritter" bezeichnet Websites, Plattformen, Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Informationen Dritter.

16.10

"Kundendaten" bezeichnet alle Inhalte, Daten oder Informationen, die der Kunde oder seine Benutzer in den Cloud Service einstellen, hochladen oder anderweitig im Rahmen der Nutzung des Cloud Services bereitstellen.

16.11

"Nutzungsdaten"sind Daten und Informationen über Bereitstellung, Nutzung und Leistung des Cloud Services und verwandter Angebote, basierend auf der Nutzung durch den Kunden.

16.12

"Offenlegende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen an die andere Partei übermittelt.

16.13

"Produkt" bezeichnet den Cloud Service, die Software und die zugehörige Dokumentation.

16.14

"Sanktionierte Länder" sind jene Länder oder Regionen, in die bzw. aus denen laut anwendbaren Gesetzen grundsätzlich keine Waren, Dienstleistungen oder Gelder exportiert oder importiert werden dürfen.

16.15

"Servicegutschrift" bezeichnet die kumulierte Verfügbarkeitsgutschrift zuzüglich der kumulierten Reaktionszeitgutschrift.

16.16

"Software" bezeichnet die clientseitige Software oder Anwendungen, die vom Anbieter bereitgestellt werden, damit der Kunde sie im Rahmen des Cloud Services installieren, herunterladen (entweder auf ein Gerät oder in einem Browser) oder ausführen kann.

16.17

"Verbundenes Unternehmen" ist ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.

16.18

"Vertrauliche Informationen" sind Informationen jeglicher Art, die von der Offenlegenden Partei vor oder nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Vereinbarung gegenüber der Empfangenden Partei offengelegt werden und entweder ausdrücklich als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet sind oder ihrer Natur und den Umständen nach vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen auch die Existenz der Vereinbarung. Nicht-öffentliche Informationen über das Produkt gelten als vertrauliche Informationen des Anbieters.

16.19

"Zielverfügbarkeit" bezeichnet die vereinbarte minimale prozentuale Verfügbarkeit des Cloud Services pro Kalendermonat.

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